AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTS­BEDINGUNGEN

Ribler. Metzgerei und Partyservice.
Bereich Partyservice
Romeiasstraße 8, 78224 Singen am Hohentwiel
Telefon 07731 62801 Fax 07731 62810
E-Mail partyservice (at) www.ribler.info

  1. Geltungsbereich
    Sämtliche Geschäfte erfolgen nur entsprechend den folgenden Vertragsbedingungen, die der
    Auftraggeber durch Bestellung verbindlich anerkennt.
  2. Angebot
    Unsere Angebote erfolgen freibleibend. Die gültigen Preise ergeben sich aus der jeweiligen
    Preisliste oder der Preisvereinbarung.
  3. Auftrag
    Für den Umfang der Lieferung ist die schriftliche Auftragserteilung maßgebend.
    Nebenabreden und Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Lieferers. Die im
    Auftrag angegebene Personenzahl ist verbindlich.
    Sollte sich eine Änderung ergeben, so erteilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer
    entsprechende Mitteilung. Die Änderung gilt nur dann als angenommen, wenn sie vom
    Auftragnehmer schriftlich oder mündlich bestätigt wird.
  4. Abbestellung
    Die Abbestellung der Lieferung mit allen damit verbundenen Dienstleistungen ist bis 14 Tage
    vor der Lieferung kostenfrei möglich.
    Zwischen dem 14. und dem 7. Tag vor der Lieferung berechnen wir bei einer Abbestellung eine
    Stornogebühr von pauschal 40 €.
    Bei Abbestellung des Auftrages ab dem 2. Tag vor Lieferung stellt der Auftragnehmer die
    bis dahin für ihn im Zusammenhang mit dem Lieferauftrag entstandenen aufgelaufenen Kosten
    in Rechnung.
  5. Anzahlung
    Bei Aufträgen die einen Gesamtwert von 1000 € übersteigen, bitten wir um eine Anzahlung
    von 50% – zahlbar bis 10 Tage vor der Veranstaltung. Bei Abbestellung (gemäß Pos. 4) wird die
    Anzahlung verrechnet.
  6. Anlieferung
    Die Lieferung erfolgt wie im schriftlichen Auftrag vereinbart. Die Lieferfrist verlängert sich
    angemessen beim Eintritt unvorhergesehener Ereignisse.
    Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder verspäteter Erfüllung sind ausgeschlossen,
    soweit die Nichterfüllung nicht nachweislich auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des
    Lieferers beruht.
  7. Gefahrübergang und Entgegennahme
    Die Gefahr möglicher Beschädigung oder Verderbs der gesamten Lieferung laut Auftrag
    geht spätestens mit der Auslieferung der Waren auf den Auftraggeber über, und zwar auch dann,
    wenn Teillieferungen erfolgen oder der Lieferer noch andere Leistungen, z.B. den Tafelservice
    übernommen hat.
    Für den Umgang mit leihweise überlassenen Gegenständen und Geräten sind die Anweisungen
    des Lieferpersonals unbedingt zu beachten. Soweit gegeben, ist die Stromzufuhr zu
    Warmhaltegeräten nur möglich, solange die Wasserbecken der Warmhaltegeräte entsprechend
    mit Wasser gefüllt sind.
  8. Reinigung
    Alle Geräte und das Geschirr sollen nach Gebrauch mit einem haushaltsüblichen Spülmittel
    gereinigt und mit kaltem Wasser nachgespült werden. Nach dem Spülen sind sämtliche Geräte
    und Gegenstände abzutrocknen.
  9. Geschirrrückgabe
    Mit den bestellten Spezialgeräten angelieferte Platten, Schüsseln, Tafelgedecke usw. bleiben
    Eigentum des Lieferanten und sind vom Auftraggeber spätestens am übernächsten Tag nach der
    Anlieferung der Spezialitäten an den Auftragnehmer unbeschadet zurückzugeben. Beschädigte
    Gegenstände werden zum Wiederbeschaffungspreis in Rechnung gestellt.
  10. Beanstandung und Haftung für Mängel
    Jede gelieferte Ware ist vom Auftraggeber sofort bei Empfang auf ihre ordentliche
    Beschaffenheit hin zu überprüfen. Etwaige Beanstandungen haben unverzüglich nach Empfang der
    Ware zu erfolgen und zwar mit der Maßgabe, dass der Auftraggeber alle offensichtliche Mängel,
    Fehlmengen oder Falschlieferungen unverzüglich anzuzeigen hat.
  11. Zahlungsort, Erfüllungssort und Gerichtstand
    Der Zahlungspflichtige hat seine Schuld auf seine Gefahr und seine Kosten in 78224 Singen zu
    erfüllen. Bei Kaufleuten gilt, dass Erfüllungsort für alle Ansprüche aus diesem Vertrag, auch
    für alle Wechsel- und Scheckansprüche aus der Geschäftsverbindung, ohne Rücksicht auf den
    Zahlungsort, 78224 Singen ist.
    Als Gerichtsstand wird unter Kaufleuten 78224 Singen vereinbart. Der Auftragnehmer ist
    berechtigt, gegen den Auftraggeber an seinem Gerichtsstand Klage zu erheben.
  12. Zurückbehaltung und Aufrechnung
    Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, aufgrund irgendwelcher Ansprüche oder Einreden mit
    der Zahlung zurückzuhalten oder gegen diese aufzurechnen, es sei denn, der Auftragnehmer hat
    die Einsprüche oder Einreden anerkannt, so dass diese rechtskräftig festgestellt sind.
  13. Schlußbestimmungen
    Falls Bestimmungen dieses Vertrages nichtig sind, wird davon die Gültigkeit der anderen
    Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der nichtigen Bestimmungen soll gelten, was dem Zweck
    in gesetzlich erlaubtem Sinn am nächsten kommt.